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Vereinbarung gemäß Art. 89 b LVerf über die Beteiligung des Landtags im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19 Pandemie<br />hier: Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen (Absonderungsverordnung - AbsonderungsVO) vom 28. Januar 2022

U. a. tägliche Testpflicht für fünf Tage für Schüler einer Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe bei positiver Testung einer Person, Absonderung der Kinder innerhalb einer Betreuungskohorte bei positiver Testung einer Person in Kindertagesstätten; Anlage: Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen (Absonderungsverordnung - AbsonderungsVO) vom 28. Januar 2022

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Informationskategorie Gesundheit & Ernährung
Informationstatbestand Berichte & Mitteilungen der Landesregierung an den Landtag
Vorgang Unterrichtung
Wahlperiode 18.05.2021 -
Erstellungsdatum 2022-01-28
Dokumentart Vorlage
Dokumentnummer 18/1277
Dokumenttyp Unterrichtung gem. Art. 89 b LV i.V.m. der hierzu geschlossenen Vereinbarung
Datenverantwortliche Stelle Staatskanzlei
Fundstelle Unterrichtung gem. Art. 89 b LV i.V.m. der hierzu geschlossenen Vereinbarung Staatskanzlei 28.01.2022 Vorlage 18/1277