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Bestimmung des Wahltags für die Landtagswahl im Jahr 2021

Die Landesregierung bestimmt gemäß § 25 Abs. 2 Satz 1 des Landeswahlgesetzes als Termin für die nächste Landtagswahl Sonntag, den 14. März 2021.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Ministerium des Innern und für Sport
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium des Innern und für Sport
Tagesordnungspunkt 5
Sitzung 17/162
Datum 2020-02-11
Informationskategorie Politik & Wählen
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse