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Festsetzung des Wahltags für die allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2019

Die Landesregierung bestimmt gemäß § 71 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalwahl-gesetzes als Wahltag für die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen den 26. Mai 2019.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Ministerium des Innern und für Sport
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium des Innern und für Sport
Tagesordnungspunkt 4
Sitzung 17/095
Datum 2018-06-19
Informationskategorie Politik & Wählen
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse