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Unterrichtung des Landtags über Entwürfe von Rechtsverordnungen der Landesregierung<br />hier: Entwurf der Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit Mietpreisbegrenzung nach 556 d Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Mietpreisbegrenzungsverordnung)

Begrenzung der Miete zu Beginn des Mietverhältnisses auf 10 v. H. der ortsüblichen Vergleichsmiete in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten für die Dauer von höchstens fünf Jahren, Benennung der Gemeinden Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Speyer und Trier als Gebiete im Sinne des 556 d Abs. 2 BGB

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Informationskategorie Bauen & Wohnen
Informationstatbestand Berichte & Mitteilungen der Landesregierung an den Landtag
Vorgang Unterrichtung
Wahlperiode 18.05.2016 - 17.05.2021
Erstellungsdatum 2020-04-07
Dokumentart Vorlage
Dokumentnummer 17/6365
Dokumenttyp Unterrichtung gem. Art. 89 b LV i.V.m. der hierzu geschlossenen Vereinbarung
Datenverantwortliche Stelle Landesregierung Rheinland-Pfalz
Fundstelle Unterrichtung gem. Art. 89 b LV i.V.m. der hierzu geschlossenen Vereinbarung Landesregierung Rheinland-Pfalz 07.04.2020 Vorlage 17/6365