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Vereinbarung gemäß Art. 89 b LVerf über die Beteiligung des Landtags im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19 Pandemie<br />hier: Landesverordnung über den Betrieb anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Angebote für Menschen mit Behinderungen

Anlage: Landesverordnung über den Betrieb anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Angebote für Menschen mit Behinderungen vom 30. Juni 2021; Inkrafttreten zum 1. Juli 2021, Außerkrafttreten mit Ablauf des 31. Juli 2021

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Informationskategorie
  • Gesundheit & Ernährung
  • Bevölkerung, Demografie & Integration
Informationstatbestand Berichte & Mitteilungen der Landesregierung an den Landtag
Vorgang Unterrichtung
Wahlperiode 18.05.2021 -
Erstellungsdatum 2021-06-30
Dokumentart Vorlage
Dokumentnummer 18/189
Dokumenttyp Unterrichtung gem. Art. 89 b LV i.V.m. der hierzu geschlossenen Vereinbarung
Datenverantwortliche Stelle Staatskanzlei
Fundstelle Unterrichtung gem. Art. 89 b LV i.V.m. der hierzu geschlossenen Vereinbarung Staatskanzlei 30.06.2021 Vorlage 18/189