Novellierung des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen, UN-Behindertenkonvention und Behindertengleichstellungsgesetz als Grundlagen der Novelle: 1 Ziel des Gesetzes, 2 Geltungsbereich, 3 Begriffsbestimmungen, 4 Benachteiligungsverbot, 5 Besondere Belange von Menschen mit Behinderungen, 6 Maßnahmen öffentlicher Stellen zur Verwirklichung von Gleichstellung und Barrierefreiheit, 7 Gebärdensprache und andere Kommunikationsformen, 8 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken, 9 Verständlichkeit und Leichte Sprache, 10 Barrierefreie Informationstechnik, 11 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr, 12 Landesfachstelle für Barrierefreiheit, 13 Verbandsklagerecht, 14 Vertretungsbefugnisse in verwaltungs- oder sozialrechtlichen Verfahren, 15 Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen, 16 Kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, 17 Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, 18 Monitoringstelle, 19 Besuchskommission, 20 Berichtspflicht alle fünf Jahre, 21 Förderung der Partizipation, 22 Übergangsbestimmungen, 23- 36 Änderung diverser Landesverordnungen und Landesgesetze, 37 Inkrafttreten sowie Außerkrafttreten des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen vom 16. Dezember 2002