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Vereinbarung gemäß Art. 89 b LVerf über die Beteiligung des Landtags im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19 Pandemie<br />hier: Zweite Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in ähnlichen Einrichtungen vom 1. April 2022

Keine räumliche Absonderung sondern Testung bei Neuaufnahmen, Empfang von Besuchen, Maskenpflicht, Corona-Tests; Anlage: Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in ähnlichen Einrichtungen vom 1. April 2022

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Informationskategorie
  • Gesundheit & Ernährung
  • Soziales, Familie, Kinder, Jugend & Frauen
Informationstatbestand Berichte & Mitteilungen der Landesregierung an den Landtag
Vorgang Unterrichtung
Wahlperiode 18.05.2021 -
Erstellungsdatum 2022-04-01
Dokumentart Vorlage
Dokumentnummer 18/1651
Dokumenttyp Unterrichtung gem. Art. 89 b LV i.V.m. der hierzu geschlossenen Vereinbarung
Datenverantwortliche Stelle Staatskanzlei
Fundstelle Unterrichtung gem. Art. 89 b LV i.V.m. der hierzu geschlossenen Vereinbarung Staatskanzlei 01.04.2022 Vorlage 18/1651