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Entwurf einer Landesverordnung über die Zuständigkeit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Auf Bundesebene wurde im Juli 2021 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verabschiedet.

Das Gesetz regelt Vorgaben für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, damit diese rechtskonform auf den Markt gebracht werden können. Dazu müssen diese Produkte und Dienstleistungen anhand vorgegebener Kriterien überprüft werden. Mit den Vorgaben wird EU-Recht umgesetzt (Richtlinie (EU) 2019/882). Das Gesetz soll zu mehr Barrierefreiheit bei den betroffenen Produkten und Dienstleistungen führen und muss bis Juni 2025 umgesetzt werden.

Ab diesem Zeitpunkt müssen private Wirtschaftsakteure die im BFSG aufgeführten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anbieten. Trotz fortgeschrittener Digitalisierung und zahlreicher Technologien ist es für Menschen mit Behinderung derzeit oft nicht möglich, ganz alltägliche Dinge, wie Computer, Bankautomaten oder Online-Shops, zu nutzen. Dies soll sich durch das BFSG ändern. Wesentlich für die Wirksamkeit des BFSG ist die Marktüberwachung. Die Bundesländer üben die Marktüberwachung über die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und damit über den Vollzug des Umsetzungsgesetzes als eigene Angelegenheit aus (§ 20 BFSG). Durch die Änderungen in der Landesverordnung wird die Marktüberwachung von Produkten ebenfalls geregelt. Zuständige Behörde zur Ausführung des BFSG und der dazugehörigen Rechtsverordnung des Bundes ist das für die sozialen Angelegenheiten zuständige Ministerium.

Die Mehrheit der Länder wollen die Zuständigkeit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz durch Staatsvertrag einheitlich einer zentralen Behörde zuweisen; folglich dient die vorliegende Zuständigkeitsverordnung nur als Übergangslösung bis zur Bewirkung der staatsvertraglichen Regelungen.

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  • Gesetze & Justiz
  • Soziales, Familie, Kinder, Jugend & Frauen
  • Wirtschaft & Arbeit
Informationstatbestand Ministerratsbeschlüsse
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Gremium
Sitzung 18/146
Datum 2024-06-25
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