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Entwurf einer Landesverordnung über die Datenfernübertragung von Anträgen nach § 56 Abs. 5 Satz 3 und 4 des Infektionsschutzgesetzes

Der Ministerrat beschließt die Landesverordnung über die Datenfernübertragung von Anträgen nach § 56 Abs. 5 Satz 3 und 4 des Infektionsschutzgesetzes.

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Informationskategorie
  • Gesundheit & Ernährung
  • Gesetze & Justiz
Informationstatbestand Ministerratsbeschlüsse
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit
Gremium
Sitzung 17/050
Datum 2022-02-15
Sitzungsleiter
Protokolldatum
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