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Konsequenzen aus der Hochwasserkatastrophe 2021 – Anpassungsmaßnahmen im Rahmen eines Sieben-Punkte-Plans der Wasserwirtschaft

  1. Der Ministerrat nimmt den Sieben-Punkte-Plan des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität zur Kenntnis.

  2. Der Ministerrat beauftragt das zuständige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität die Maßnahmen des Sieben-Punkte-Plans fortzuschreiben und umzusetzen.

  3. Der Ministerrat beauftragt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität über den Sieben-Punkte-Plan hinausgehende identifizierte Verbesserungspotenziale mit den betroffenen Ressorts zu erörtern und abzustimmen.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Informationskategorie
  • Natur & Umwelt
  • Energie & Klima
Informationstatbestand Ministerratsbeschlüsse
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Gremium
Sitzung 17/085
Datum 2022-09-06
Sitzungsleiter
Protokolldatum
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