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Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2021
Der Landtag hat der Landesregierung in seiner Sitzung am 28. September 2023 gemäß § 114 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung (LHO) für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt. Er hat... -
Entlastung der Landesregierung für die Haushaltsjahre 2020/2021
Die Landesregierung kann nach der Landeshaushaltsordnung (§ 97 Abs. 1 Satz 2 LHO) zum Jahresbericht des Rechnungshofs Stellung nehmen. Im Jahresbericht 2023 hat der Rechnungshof...