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Entlastung der Landesregierung für die Haushaltsjahre 2020/2021
Die Landesregierung kann nach der Landeshaushaltsordnung (§ 97 Abs. 1 Satz 2 LHO) zum Jahresbericht des Rechnungshofs Stellung nehmen. Im Jahresbericht 2023 hat der Rechnungshof... -
Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020; hier: Schlussberic...
Der Ministerrat beschließt den Schlussbericht der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2020. Das Ministerium der Finanzen wird gebeten, die bis zur... -
Entlastung der Landesregierung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020
Der Ministerrat beschließt die Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht2022 des Rechnungshofs im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2020 und die Ergänzung...