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Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020; hier: Schlussbericht der Landesregierung

  1. Der Ministerrat beschließt den Schlussbericht der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2020.

  2. Das Ministerium der Finanzen wird gebeten, die bis zur Zuleitung an den Landtag erforderlichen redaktionellen Änderungen und Aktualisierungen unter Beteiligung des jeweils fachlich zuständigen Ressorts vorzunehmen.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Informationskategorie Öffentliche Verwaltung, Haushalt & Steuern
Informationstatbestand Ministerratsbeschlüsse
Datenverantwortliche Stelle Ministerium der Finanzen
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium der Finanzen
Gremium
Sitzung 17/091
Datum 2023-01-24
Sitzungsleiter
Protokolldatum
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