L4133_201700_1j_K.pdf
URL: https://www.statistik.rlp.de/fileadmin/dokumente/berichte/L/4133/L4133_201700_1j_K.pdf
Die Steuerstatistiken dienen gemäß § 1 Abs. 1 StStatG der Beurteilung der Struktur und Wirkungsweise der betreffenden Steuern und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung. In der Gesetzesbegründung wird dazu folgendes ausgeführt: Da die Besteuerung unmittelbar in die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse von Einzelpersonen und Unternehmen eingreift, muss die Steuerpolitik die Steuerbemessungsgrundlagen und die Belastungswirkungen der Steuern aufmerk-sam beobachten, um im Interesse der Allgemeinheit notwendige und zweckmäßige Entscheidungen treffen zu können.
Zusätzliche Informationen
Sachstand des Dokuments | 22. März 2024 |
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Hochgeladen auf die TPP am | 22. März 2024 |
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