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Entwurf einer Fünfzehnten Landesverordnung zur Änderung der Urlaubsverordnung

  1. Der Ministerrat billigt im Grundsatz die Fünfzehnte Landesverordnung zur Änderung der Urlaubsverordnung und ist mit der Einleitung des Beteiligungs- und Anhörungsverfahrens nach §§ 27, 28 GGO einverstanden. 2. Der Ministerrat ist damit einverstanden, dass die in Artikel 1 vorgesehene Änderung der Urlaubsverordnung bereits im Vorgriff auf ihr Inkrafttreten durch Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport zur Anwendung kommen kann.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Ministerium des Innern und für Sport
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium des Innern und für Sport
Tagesordnungspunkt 2
Sitzung 17/015
Datum 2021-07-13
Informationskategorie
  • Wirtschaft & Arbeit
  • Öffentliche Verwaltung, Haushalt & Steuern
  • Gesetze & Justiz
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse