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Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Staatskanzlei und die Ministerien (Gemeinsame Geschäftsordnung - GGO)

  1. Der Ministerrat beschließt die Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Staatskanzlei und die Ministerien (Gemeinsame Geschäftsordnung - GGO -). 2. Die Staatskanzlei wird ermächtigt, den Wortlaut der Gemeinsamen Geschäfts-ordnung in der Fassung, die sich aus der gemäß der vorstehenden Nummer 1 beschlossenen Änderung ergibt, mit neuem Datum im Landesintranet bekannt zu machen und erhält Vollmacht für redaktionelle Änderungen.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Staatskanzlei
Transparenzpflichtige Stelle Staatskanzlei
Tagesordnungspunkt 8
Sitzung 17/278
Datum 2021-02-23
Informationskategorie
  • Öffentliche Verwaltung, Haushalt & Steuern
  • Politik & Wählen
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse