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Verwaltungsvereinbarung „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021“ über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen im Bereich Sport

  1. Der Ministerrat stimmt dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021" über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen im Bereich Sport (W Investitionspakt Sportstätten 2021) zu. 2. Der zuständige Landtagsausschuss wird im Anschluss an die Ministerratsbefassung entsprechend Ziffer II 2 der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung durch den Minister des Innern und für Sport über die beabsichtigte Verwaltungsvereinbarung informiert.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Ministerium des Innern und für Sport
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium des Innern und für Sport
Tagesordnungspunkt 4
Sitzung 17/267
Datum 2021-01-19
Informationskategorie
  • Bauen & Wohnen
  • Gemeinden & Gemeindeverbände
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse