Überspringen zum Inhalt

Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm „Stadt und Land“

  1. Der Ministerrat stimmt dem Abschluss der „Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm „Stadt und Land“ über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104b des Grundgesetzes und aufgrund des Haushaltsgesetzes 2020 für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land““ zu. 2. Der Landtag wird über den Abschluss der Vereinbarung unterrichtet. 3. Der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wird zur Unterzeichnung der Vereinbarung bevollmächtigt.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tagesordnungspunkt 3
Sitzung 17/255-1
Datum 2020-12-08
Informationskategorie
  • Energie & Klima
  • Infrastruktur
  • Kultur, Sport & Tourismus
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse