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Freistellung der Gleichstellungsbeauftragten nach § 21 Absatz 1 Landesgleichstellungsgesetz – Empfehlung der Landesregierung

  1. Der Ministerrat beschließt die „Empfehlung der Landesregierung zur Freistellung der Gleichstellungsbeauftragten nach § 21 Absatz 1 Landesgleichstellungs-gesetz“. 2. Das federführende Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz veranlasst eine Veröffentlichung im Staatsanzeiger von Rheinland-Pfalz.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz (bis Mai 2021)
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz (bis Mai 2021)
Tagesordnungspunkt 5
Sitzung 17/248
Datum 2020-11-17
Informationskategorie
  • Soziales, Familie, Kinder, Jugend & Frauen
  • Öffentliche Verwaltung, Haushalt & Steuern
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse