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Stabilitätsbericht des Landes Rheinland-Pfalz nach § 3 Absatz 2 Stabilitätsgesetz für das Berichtsjahr 2020

Der Ministerrat nimmt den Bericht des Landes Rheinland-Pfalz an den Stabilitätsrat nach § 3 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz für das Berichtsjahr 2020 zur Kenntnis. Er beauftragt das Ministerium der Finanzen, soweit erforderlich, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Ministerium der Finanzen
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium der Finanzen
Tagesordnungspunkt 3
Sitzung 17/246
Datum 2020-11-10
Informationskategorie Öffentliche Verwaltung, Haushalt & Steuern
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse