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Verwaltungsvereinbarung über die Errichtung eines Hilfesystems

  1. Der Ministerrat nimmt die Information über die beabsichtigte Änderung der Verwaltungsvereinbarung vom 1. Dezember 2016 über die Errichtung eines Hilfesystems für Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) beziehungsweise 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erlitten haben, zur Kenntnis. 2. Die zuständige Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie wird ermächtigt, die im Entwurf anliegende Änderungsvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung zu unterzeichnen. 3. Der zuständige Landtagsausschuss wird im Anschluss an die Ministerratsbefassung entsprechend Ziffer II Nummer 2 der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Art. 89 b der Landesverfassung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung vom 4. Februar 2010 (GVBl. S. 23, BS 100-1-1) durch die Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie über die beabsichtigte Änderungsvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung vom 1. Dezember 2016 über die Errichtung eines Hilfesystems für Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) beziehungsweise 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erlitten haben, informiert.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (bis Mai 2021)
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (bis Mai 2021)
Tagesordnungspunkt 5
Sitzung 17/244
Datum 2020-11-03
Informationskategorie
  • Soziales, Familie, Kinder, Jugend & Frauen
  • Gesetze & Justiz
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse