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Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den im Landtag vertretenen Fraktionen zu Besuchen von Abgeordneten und Vertreterinnen und Vertretern von Parteien bei staatlichen Dienststellen vor der Landtagswahl 2021

  1. Der Ministerrat nimmt anlässlich der Landtagswahl 2021 die Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den im Landtag vertretenen Fraktionen zu Besuchen von Abgeordneten und Vertreterinnen und Vertretern von Parteien bei staatlichen Dienststellen zur Kenntnis. „Zwischen der Landesregierung und den im Landtag vertretenen Fraktionen wird vereinbart, dass Informationsbesuche einzelner Abgeordneter und Vertreterinnen und Vertretern von Parteien bei staatlichen Dienststellen grundsätzlich sechs Wochen vor Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen nicht mehr stattfinden sollen. Ausgenommen hiervon sind Besuche, die Abgeordnete als bevollmächtigte Vertreter von Bürgerinnen und Bürgern vornehmen. Laden staatliche Bildungseinrichtungen (insbesondere Schulen und Hochschulen) Abgeordnete oder Vertreterinnen und Vertreter von Parteien zu Veranstaltungen im Rahmen des jeweiligen Bildungsauftrags ein, so ist dies ohne zeitliche Befristung im Zusammenhang mit bevorstehenden Wahlterminen möglich. Dabei ist der Grundsatz der parteipolitischen Ausgewogenheit und Neutralität zu beachten.“ 2. Der Ministerrat bittet die Ministerpräsidentin, diese Vereinbarung anlässlich der Landtagswahl 2021 durch einen Schriftwechsel mit dem Präsidenten des Landtags in Kraft zu setzen.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Staatskanzlei
Transparenzpflichtige Stelle Staatskanzlei
Tagesordnungspunkt 9
Sitzung 17/237
Datum 2020-10-06
Informationskategorie Politik & Wählen
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse