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Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern über die Gewährung von Finanzhilfen nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung von Landstromanlagen in See- und Binnenhäfen

  1. Der Ministerrat stimmt dem Abschluss der „Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Errichtung von Landstromanlagen“ zu. 2. Der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wird zur Unterzeichnung der Vereinbarung bevollmächtigt.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tagesordnungspunkt 7
Sitzung 17/233
Datum 2020-09-22
Informationskategorie
  • Transport & Verkehr
  • Energie & Klima
  • Infrastruktur
  • Kultur, Sport & Tourismus
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse