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Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 Beschlussfassung des Ministerrats über die Regierungsvorlage

  1. Der Ministerrat beschließt, den vorgelegten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 sowie den Entwurf eines Landeshaushaltsgesetzes 2021 im Landtag einzubringen. 2. Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, alle noch erforderlichen haushaltssystematischen, haushaltstechnischen, drucktechnischen und redaktionellen Korrekturen vorzunehmen, die keine Auswirkung auf die Haushaltsansätze haben.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Ministerium der Finanzen
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium der Finanzen
Tagesordnungspunkt 2
Sitzung 17/226
Datum 2020-09-01
Informationskategorie Öffentliche Verwaltung, Haushalt & Steuern
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse