Überspringen zum Inhalt

Entwurf der Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit Mietpreisbegrenzung nach § 556d Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Mietpreisbegrenzungsverordnung)

Der Ministerrat beschließt den Entwurf einer die Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit Mietpreisbegrenzung nach § 556 d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Mietpreisbegrenzungsverordnung).

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Ministerium der Finanzen
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium der Finanzen
Tagesordnungspunkt 4
Sitzung 17/213
Datum 2020-06-23
Informationskategorie Bauen & Wohnen
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse