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Änderungen der Urlaubsverordnung, der Arbeitszeitverordnung und der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz; Vorgriffsregelung

  1. Der Ministerrat ist damit einverstanden, dass im Vorgriff auf Änderungen der Urlaubsverordnung (UrlVO), der Arbeitszeitverordnung (ArbZVO) und der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WOLPersVG) durch Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport a) Urlaub der Beamtinnen und Beamten aus dem Urlaubsjahr 2019 abweichend von § 11 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 UrlVO erst am 31. Dezember 2020 verfällt und das Ministerium der Finanzen diese Vorgriffsregelung durch Rundschreiben auf die Tarifbeschäftigten des Landes überträgt, b) die obersten Dienstbehörden nach § 14 Abs. 1 ArbZVO die Möglichkeit erhalten, eine einmalige Verlängerung des Abrechnungszeitraums für übertragbare Zeitguthaben um bis zu einem Jahr zulassen zu können, soweit die Höchstdauer von zwei Jahren (§ 12 Abs. 5 Satz 3 ArbZVO) im laufenden Kalenderjahr erreicht wird, c) die obersten Dienstbehörden nach § 14 Abs. 1 ArbZVO ermächtigt werden, Ausnahmen von der Bestimmung über die am Ende jedes Monats nicht zu überschreitenden Minderzeiten bis zur durchschnittlichen Wochenarbeitszeit zulassen zu können (§ 12 Abs. 5 Satz 1 ArbZVO) und d) der Wahlvorstand nach § 19 WOLPersVG die Option erhält, bei Wahlen nach der WOLPersVG, die bis zum 31. Dezember 2020 durchgeführt werden, anzuordnen, dass für die gesamte Dienststelle ausschließlich die schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) zugelassen ist und keine persönliche Stimmabgabe in der Dienststelle erfolgt. 2. Der Ministerrat ist ferner damit einverstanden, dass das Ministerium des Innern und für Sport einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPersVG) erarbeitet, wonach Beschlüsse der Personalvertretungen im Hinblick auf die Corona-Pandemie übergangsweise auch mittels Video- oder Telefonkonferenz gefasst werden können.“

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Ministerium des Innern und für Sport
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium des Innern und für Sport
Tagesordnungspunkt 6
Sitzung 17/194
Datum 2020-05-12
Informationskategorie
  • Öffentliche Verwaltung, Haushalt & Steuern
  • Gesetze & Justiz
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse