Überspringen zum Inhalt

Beschlussfassung über die Regierungsvorlage eines Nachtragshaushalts für das Haushaltsjahr 2020

  1. Der Ministerrat beschließt, das Nachtragshaushaltsgesetz 2020 mit dem Nachtragshaushaltsplan 2020 in der vorgelegten Form als Regierungsvorlage in den Landtag einzubringen. 2. Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, alle noch erforderlichen haushaltssystematischen, haushaltstechnischen, drucktechnischen und redaktionellen Korrekturen vorzunehmen.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Ministerium der Finanzen
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium der Finanzen
Tagesordnungspunkt 6
Sitzung 17/171
Datum 2020-03-24
Informationskategorie Öffentliche Verwaltung, Haushalt & Steuern
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse