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Organisation des Besteuerungsverfahrens und Abgabe der Umsatzsteuererklärungen in Rheinland-Pfalz

Der Ministerrat beschließt, dass die Umsetzung der neuen umsatzsteuerlichen Anforderungen (insbesondere nach Einführung des § 2 b UStG) in Abstimmung mit den übrigen Verfassungsorganen bzgl. Belegarchivierung, Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten in Rheinland-Pfalz der Staatskanzlei, dem Landtag, den Ressorts und dem Landesrechnungshof in eigener dezentraler Verantwortung obliegt. Die Beteiligten werden hierbei von der „Beratungsstelle § 2 b UStG“ im Ministerium der Finanzen unterstützt.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Ministerium der Finanzen
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium der Finanzen
Tagesordnungspunkt 4
Sitzung 17/161
Datum 2020-02-04
Informationskategorie Öffentliche Verwaltung, Haushalt & Steuern
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse