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Soziale Wohnraumförderung

  1. Der Ministerrat billigt den vorgelegten Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund über den sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2020 (Artikel 104d des Grundgesetzes). 2. Der Haushalts- und Finanzausschuss wird im Anschluss an die Ministerratsbefassung entsprechend Ziffer III Nr. 3 der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung durch die Ministerin der Finanzen über die beabsichtigte Verwaltungsvereinbarung über den sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2020 (Artikel 104d des Grundgesetzes) informiert.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Ministerium der Finanzen
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium der Finanzen
Tagesordnungspunkt 3
Sitzung 17/161
Datum 2020-02-04
Informationskategorie Bauen & Wohnen
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse