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Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung 2020)

  1. Der Ministerrat stimmt dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen im Jahre 2020 (VV Städtebauförderung 2020) zu. 2. Der für die Städtebauförderung zuständige Minister des Innern und für Sport wird ermächtigt, die Verwaltungsvereinbarung zu unterzeichnen, sobald der Landtag unterrichtet worden ist.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Ministerium des Innern und für Sport
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium des Innern und für Sport
Tagesordnungspunkt 1
Sitzung 17/161
Datum 2020-02-04
Informationskategorie
  • Bauen & Wohnen
  • Gemeinden & Gemeindeverbände
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse