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Einführung der „Leitlinie für die Elektromobilität in der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz“ als Baustein für die Erreichung der Klimaneutralität von Einrichtungen des Landes nach dem Landesklimaschutzgesetz

  1. Für den Ausbau der Elektromobilität ist künftig die „Leitlinie für die Elektromobilität in der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz“ anzuwenden. 2. Bei Neubauten, sowie größeren Renovierungsmaßnahmen von Landesliegenschaften, sind regelmäßig die für Elektromobilität notwendige Infrastruktur (mindestens ein Ladepunkt und für jeden fünften Stellplatz eine Leerverrohrung) und hierfür eine solare Eigenstromversorgung vorzusehen. 3. Bei Bestandsgebäuden sollen die unter Ziffer 2 genannten Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten realisiert werden. 4. Zur Förderung der Elektromobilität in der Landesverwaltung wird die Dienstkraftfahrzeug-Richtlinie durch das Ministerium der Finanzen überprüft und dem Ministerrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Dabei soll das ressortübergreifende Fahrzeugpooling gestärkt werden. 5. Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau führen befristet bis 31.12.2020 Pilotprojekte für das Laden von Strom durch Bedienstete durch. Ziel ist es, eine Grundlage für eine landeseinheitliche Regelung zu schaffen.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (bis Mai 2021)
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (bis Mai 2021)
Tagesordnungspunkt 5
Sitzung 17/143
Datum 2019-09-10
Informationskategorie
  • Öffentliche Verwaltung, Haushalt & Steuern
  • Energie & Klima
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse