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Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Der Ministerrat billigt den Entwurf eines 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Er bittet die Staatskanzlei, den Landtag von der Absicht der Landesregierung zu unterrichten, den Staatsvertrag abzuschließen. Die Staatskanzlei wird ermächtigt, gegebenenfalls noch notwendige Anpassungen des Entwurfs vorzunehmen.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Staatskanzlei
Transparenzpflichtige Stelle Staatskanzlei
Tagesordnungspunkt 3
Sitzung 17/100
Datum 2018-08-28
Informationskategorie Gesetze & Justiz
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse