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Entwicklung im Gemeinnützigkeitsrecht

  1. Der Ministerrat beschließt, den Entschließungsantrag „Erhöhung der Freigrenze des § 64 Absatz 3 Abgabenordnung von 35.000 EUR auf 45.000 EUR" gemeinsam mit dem Land Bremen in den Bundesrat einzubringen. 2. Das Ministerium der Finanzen erhält Redaktionsvollmacht im Hinblick auf das weitere Verfahren in Abstimmung mit der Staatskanzlei.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Ministerium der Finanzen
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium der Finanzen
Tagesordnungspunkt 2
Sitzung 17/091
Datum 2018-05-29
Informationskategorie Öffentliche Verwaltung, Haushalt & Steuern
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse