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Entwurf eines Einundzwanzigsten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Der Ministerrat billigt den vorgelegten Entwurf eines 21. Rundfunk-änderungsstaatsvertrages. Er bittet die Staatskanzlei, den Landtag von der Absicht der Landesregierung zu unterrichten, den Staatsvertrag abzuschließen. Die Staatskanzlei wird ermächtigt, gegebenenfalls noch notwendige Anpassungen des Entwurfs vorzunehmen.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Staatskanzlei
Transparenzpflichtige Stelle Staatskanzlei
Tagesordnungspunkt 3
Sitzung 17/069
Datum 2017-11-14
Informationskategorie Gesetze & Justiz
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse