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Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2017

  1. Der Ministerrat stimmt dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen im Jahre 2017 (VV Städtebauförderung 2017) zu. 2. Der für die Städtebauförderung zuständige Minister des Innern und für Sport wird ermächtigt, die Verwaltungsvereinbarung zu unterzeichnen, sobald der Landtag unterrichtet worden ist.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Ministerium des Innern und für Sport
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium des Innern und für Sport
Tagesordnungspunkt 04a
Sitzung 17/037
Datum 2017-02-14
Informationskategorie
  • Bauen & Wohnen
  • Gemeinden & Gemeindeverbände
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse