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Entscheidung über den Standort der fünften rheinland-pfälzischen Landesgartenschau im Jahr 2022

  1. Der Ministerrat nimmt die Vorlage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Kenntnis. 2. Die fünfte rheinland-pfälzische Landesgartenschau soll auf Grundlage der fachlichen Stellungnahme des Bewertungsbeirates und der darauf beruhenden Empfehlung der Auswahlkommission am Standort Bad Neuenahr-Ahrweiler durchgeführt und im Frühjahr 2022 eröffnet werden. 3. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wird beauftragt, gemeinsam mit dem Ministerium der Finanzen (FM), dem Ministerium des Innern und für Sport (MdI), dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) sowie der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ein tragfähiges Finanzierungskonzept zu erstellen und dem Ministerrat bis Ende des Jahres 2016 vorzulegen. 4. Alle Ressorts werden gebeten, die Konzeption und Durchführung der Landesgartenschau in Bad Neuenahr-Ahrweiler innerhalb ihrer jeweiligen Fachplanungen und Fördervorhaben zu unterstützen. 5. Die Landesregierung wird auf die nicht zum Zuge gekommenen Städte zugehen, um sie konzeptionell bei ihrer städtebaulichen Entwicklung zu unterstützen. 6. Der Ministerrat bittet das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, den Tagesordnungspunkt „Landesgartenschauen“ bis Herbst 2017 zur Beratung im Ministerrat anzumelden, um über das Verfahren, die Konzeption und den Zeitpunkt für die übernächste Landesgartenschau zu beraten.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tagesordnungspunkt 5
Sitzung 17/019
Datum 2016-09-20
Informationskategorie
  • Landwirtschaft, Weinbau & Forsten
  • Natur & Umwelt
  • Infrastruktur
  • Kultur, Sport & Tourismus
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse