Überspringen zum Inhalt

Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91 b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten

  1. Der Ministerrat nimmt den Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern nach Art. 91 b Abs. 1 GG zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten zur Kenntnis und stimmt der Unterzeichnung der Vereinbarung zu. 2. Der zuständige Landtagsausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur wird im Anschluss an die Ministerratsbefassung entsprechend den Ziffern III 4f) und III Nr. 3 in Verbindung mit II 2 der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur über den beabsichtigten Abschluss der Verwaltungsvereinbarung informiert.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle MBWWK
Transparenzpflichtige Stelle MBWWK
Tagesordnungspunkt 2
Sitzung 16/223
Datum 2016-05-03
Informationskategorie Bildung & Wissenschaft
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse