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Entwurf eines Staatsvertrages über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung

  1. Der Ministerrat billigt den Entwurf des Staatsvertrags über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung. 2. Der Entwurf des Staatsvertrags wird dem Landtagsausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur im Anschluss an die Ministerratsbefassung entsprechend Ziffer II.1 c) der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Art. 89 b der Landesverfassung durch die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur zugeleitet.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle MBWWK
Transparenzpflichtige Stelle MBWWK
Tagesordnungspunkt 3
Sitzung 16/216
Datum 2016-03-01
Informationskategorie
  • Bildung & Wissenschaft
  • Wirtschaft & Arbeit
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse