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Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV-Städtebauförderung 2016)

  1. Der Ministerrat stimmt dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen im Jahre 2016 (VV - Städtebauförderung 2016) zu. 2. Der für die Städtebauförderung zuständige Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur wird ermächtigt, die Verwaltungsvereinbarung zu unterzeichnen.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle ISIM
Transparenzpflichtige Stelle ISIM
Tagesordnungspunkt 4
Sitzung 16/213
Datum 2016-02-02
Informationskategorie
  • Bauen & Wohnen
  • Gemeinden & Gemeindeverbände
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse