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Soziale Wohnraumförderung;<br />hier: Unterrichtung über den Entwurf der Verwaltungsvereinbarung über den sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2020 (Artikel 104d des Grundgesetzes) nach der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Artikel 89b der Landesverfassung

Verwaltungsvereinbarung nach Artikel 104 d GG, Finanzhilfe des Bundes für Programme der Länder zur sozialen Wohnraumförderung, Unterstützung der Wohnraumversorgung durch Mietwohnungen und selbstgenutztes Wohneigentum, Förderung bei Neu-, Aus- oder Umbau sowie Modernisierung von Wohnraum einschließlich des Ersterwerbs innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung; Anlage: Text der Verwaltungsvereinbarung

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Informationskategorie Bauen & Wohnen
Informationstatbestand Berichte & Mitteilungen der Landesregierung an den Landtag
Vorgang Unterrichtung
Wahlperiode 18.05.2016 - 17.05.2021
Erstellungsdatum 2020-02-04
Dokumentart Vorlage
Dokumentnummer 17/6094
Dokumenttyp Unterrichtung gem. Art. 89 b LV i.V.m. der hierzu geschlossenen Vereinbarung
Datenverantwortliche Stelle Ministerium der Finanzen
Fundstelle Unterrichtung gem. Art. 89 b LV i.V.m. der hierzu geschlossenen Vereinbarung Ministerium der Finanzen 04.02.2020 Vorlage 17/6094