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Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung gemäß Artikel 89b der Landesverfassung i.V. mit Abschnitt III Nummer 3 der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Artikel 89b der Landesverfassung <br />hier: Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Rheinland-Pfalz zur Weiterbildung von rheinland-pfälzischen Lehrkräften für die Erteilung islamischen und alevitischen Religionsunterrichts

Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung um drei Jahre, Teilnahme rheinland-pfälzischer Lehrkräfte an dem Studienangebot für das Fach "Islamische Theologie/Religionspädagogik" an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe bzw. an dem Erweiterungsstudiengang /Jevitische Religionslehre/Religionspädagogik" an der Pädagogischen Hochschule Weingarten

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Informationskategorie
  • Bildung & Wissenschaft
  • Kultur, Sport & Tourismus
Informationstatbestand Berichte & Mitteilungen der Landesregierung an den Landtag
Vorgang Unterrichtung
Wahlperiode 18.05.2021 -
Erstellungsdatum 2022-07-28
Dokumentart Vorlage
Dokumentnummer 18/2300
Dokumenttyp Unterrichtung gem. Art. 89 b LV i.V.m. der hierzu geschlossenen Vereinbarung
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Bildung
Fundstelle Unterrichtung gem. Art. 89 b LV i.V.m. der hierzu geschlossenen Vereinbarung Ministerium für Bildung 28.07.2022 Vorlage 18/2300