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Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung entsprechend Ziffer 3 der dazu geschlossenen Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung<br />hier: Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern über die Gewährung von Finanzhilfen nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung von Landstromanlagen in See- und Binnenhäfen

Bundesmittel für Investitionsförderprogramm zur Mitfinanzierung des Baus von Landstromversorgungsanlagen sowie Anbindung an bestehende elektrische Stromnetze in den See- und Binnenhäfen für die Jahre 2020 - 2023

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Informationskategorie Transport & Verkehr
Informationstatbestand Berichte & Mitteilungen der Landesregierung an den Landtag
Vorgang Unterrichtung
Wahlperiode 18.05.2016 - 17.05.2021
Erstellungsdatum 2020-11-19
Dokumentart Vorlage
Dokumentnummer 17/7518
Dokumenttyp Unterrichtung gem. Art. 89 b LV i.V.m. der hierzu geschlossenen Vereinbarung
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Fundstelle Unterrichtung gem. Art. 89 b LV i.V.m. der hierzu geschlossenen Vereinbarung Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau 19.11.2020 Vorlage 17/7518