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Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2019 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV-Städtebauförderung 2019)

Verwaltungsvereinbarung nach Artikel 104 b GG, Finanzierung von Maßnahmen der Sozialen Stadt,des Stadtumbaus, der Aktiven Stadtzentren (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren), der HistorischenStadt (Städtebaulicher Denkmalschutz), für Ländliche Zentren (Kleinere Städte und Gemeinden) und zur Verbesserung städtischen Grüns (Stadtgrün); Anlage: Text der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2019

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Informationskategorie
  • Bauen & Wohnen
  • Landesplanung
Informationstatbestand Berichte & Mitteilungen der Landesregierung an den Landtag
Vorgang Unterrichtung
Wahlperiode 18.05.2016 - 17.05.2021
Erstellungsdatum 2019-02-06
Dokumentart Vorlage
Dokumentnummer 17/4372
Dokumenttyp Unterrichtung gem. Art. 89 b LV i.V.m. der hierzu geschlossenen Vereinbarung
Datenverantwortliche Stelle Ministerium des Innern und für Sport
Fundstelle Unterrichtung gem. Art. 89 b LV i.V.m. der hierzu geschlossenen Vereinbarung Ministerium des Innern und für Sport 06.02.2019 Vorlage 17/4372