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TEHG_Anlagen_Emissionen

Im Rahmen des europäischen Treibhausgas-Emissionshandels „EU ETS“ (European Union Emissions Trading System) werden diejenigen Anlagen in Rheinland-Pfalz dargestellt, die einer Berichterstattungspflicht über ihre Emission von Treibhausgasen nach Anhang 1 Teil 2 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) vom 21. Juli 2011 unterliegen. Die Gruppierung der Anlagen erfolgt gemäß ihrer Tätigkeiten nach Anhang 1 Teil 2 des TEHG. Die Angaben zu den Emissionsmengen erfolgen unabhängig von der Art des freigesetzten Treibhausgases einheitlich in Tonnen Kohlendioxidäquivalente gemäß der in Artikel 5 Absatz 3 des Kyoto-Protokolls festgelegten globalen Treibhauspotentiale für die in Anlage A des Protokolls genannten Treibhausgase. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.gesetze-im-internet.de/tehg_2011/index.html http://unfccc.int/resource/docs/convkp/kpger.pdf

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Informationstatbestand Geodaten
Datenverantwortliche Stelle Landesamt für Umwelt