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Prüfkriterien zur Ermittlung der Digitaltauglichkeit von Rechts-und Verwaltungsvorschriften (Digitalcheck)

Rechts- und Verwaltungsvorschriften führen im Normenvollzug regelmäßig zu einem Prozess, der zumindest teilweise elektronisch abzubilden ist (siehe § 1 Abs. 1 des Onlinezugangsgesetzes, § 12 Abs. 2 Satz 1 des E-Government-Gesetzes Rheinland-Pfalz) oder zum Zwecke einer effektiven Aufgabenwahrnehmung im Sinne aller Beteiligten digital abgebildet werden kann. Für eine gelingende Digitalisierung dieser Prozesse ist es erforderlich, bereits zu Beginn eines Regelungsvorhabens Kriterien zu berücksichtigen, welche die spätere Digitalisierung erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen und Digitalisierungshemmnisse schon im Entstehungsprozess einer Regelung vermeiden. Vorhandene Gestaltungsspielräume können zu diesem Zeitpunkt noch genutzt werden. Erfolgt erst nach der Erstellung oder Verabschiedung der Vorschrift eine Befassung mit den Anforderungen an eine Digitalisierung des Normenvollzugs, wird daraus regelmäßig ein vermeidbarer Mehraufwand entstehen.

Die Digitalisierung möglichst vieler Prozesse im Normenvollzug ist Mitvoraussetzung, um die im Koalitionsvertrag „Zukunftsvertrag Rheinland-Pfalz - 2021 bis 2026“ in vielen Bereichen enthaltenen Zielsetzungen der Digitalisierung verwirklichen zu können und insbesondere eine anwenderfreundliche und effiziente Verwaltung zu ermöglichen. Auch für die Begegnung der Herausforderungen des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels kann die Digitalisierung einen Beitrag leisten. Erst die Entwicklung digitaltauglicher Rechts- und Verwaltungsvorschriften schafft die Voraussetzung für einen digitalen Staat. Langfristig kann eine digitaltaugliche Rechtsetzung zu mehr Inklusion, beschleunigten und vereinheitlichten Verfahren sowie einer Stärkung der staatlichen Handlungsfähigkeit beitragen und so das Vertrauen in unsere Demokratie fördern.

Die unter dem Begriff „Digitalcheck“ zusammengefassten Prüfkriterien zur Ermittlung der Digitaltauglichkeit von Rechts- und Verwaltungsvorschriften sollen eine entsprechende Hilfestellung bieten, um so die Digitaltauglichkeit der geplanten Vorschrift zu verbessern.

Zielsetzung ist es, durch dieses Prüfverfahren etwaige in den Entwürfen enthaltene Hemmnisse für eine spätere Digitalisierung des Normenvollzugs frühzeitig zu erkennen und damit beseitigen oder reduzieren zu können.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Informationskategorie
  • Gesetze & Justiz
  • Öffentliche Verwaltung, Haushalt & Steuern
Informationstatbestand Ministerratsbeschlüsse
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Gremium
Sitzung 17/156
Datum 2024-09-24
Sitzungsleiter
Protokolldatum
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