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Verfahren der abstrakten Normenkontrolle betreffend den bundesstaatlichen Finanzausgleich auf Antrag der Bayerischen Staatsregierung – 2 BvF 2/23 –

Die Bayerische Staatsregierung hat am 12. Juli 2023 einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht eingereicht mit dem Ziel, verschiedene Regelungen des Maßstäbegesetzes (MaßstG) und des darauf aufbauenden Finanzausgleichsgesetzes (FAG) für verfassungswidrig erklären zu lassen. Am 2. August 2023 wurde der Staatskanzlei der Normenkontrollantrag vom Bundesverfassungsgericht zugestellt. Rheinland-Pfalz ist in dem Verfahren äußerungsberechtigt.

Rheinland-Pfalz hat sich – auf Beschluss des Ministerrats vom 5. September 2023 –gemeinsam mit den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen zu einer Verfahrensgemeinschaft zusammengeschlossen und als Verfahrensbevollmächtigten Herrn Professor Dr. Stefan Korioth verpflichtet.

Mit der zwischen allen beteiligten Ländern abgestimmten Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Korioth soll gemeinsam zu den von der Bayerischen Staatsregierung im Normenkontrollantrag vorgebrachten Punkten Position bezogen werden. Frist zur Abgabe der Stellungnahme ist der 29. Februar 2024.

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  • Gesetze & Justiz
  • Öffentliche Verwaltung, Haushalt & Steuern
Informationstatbestand Ministerratsbeschlüsse
Datenverantwortliche Stelle Ministerium der Finanzen
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium der Finanzen
Gremium
Sitzung 18/131
Datum 2024-02-06
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