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Entwurf einer Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201 a des Baugesetzbuchs

Der Ministerrat beschließt die Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201 a des Baugesetzbuchs.

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Informationskategorie
  • Bauen & Wohnen
  • Bevölkerung, Demografie & Integration
  • Gemeinden & Gemeindeverbände
Informationstatbestand Ministerratsbeschlüsse
Datenverantwortliche Stelle Ministerium der Finanzen
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium der Finanzen
Gremium
Sitzung 17/064
Datum 2022-05-31
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Protokolldatum
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