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Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe 2021

  1. Der Ministerrat nimmt die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern/Freistaaten Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen zur Aufbauhilfe 2021 zur Kenntnis und stimmt der Unterzeichnung durch den Chef der Staatskanzlei zu.

  2. Der zuständige Ausschuss für Inneres, Sport und Landesplanung wird im Anschluss an die Ministerratsbefassung auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Art. 89b der Landesverfassung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung vom 4. Februar 2010 (Abschnitt III Nr. 3 i. V. m. Abschnitt II Nr. 2 S. 1) durch den Minister des Inneren und für Sport über die Bund-Länder-Vereinbarung unterrichtet.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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  • Gesetze & Justiz
  • Öffentliche Verwaltung, Haushalt & Steuern
  • Landesplanung
  • Gemeinden & Gemeindeverbände
  • Bauen & Wohnen
  • Natur & Umwelt
Informationstatbestand Ministerratsbeschlüsse
Datenverantwortliche Stelle Ministerium des Innern und für Sport
Transparenzpflichtige Stelle
Gremium
Sitzung 17/026
Datum 2021-09-09
Sitzungsleiter
Protokolldatum
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