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Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Rheinland-Pfalz

Die EU hat die Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten Union (NIS-2-Richtlinie) erlassen. Bis zum 17. Oktober 2024 muss diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Dies bringt auch für die Bundesländer in ihren Kompetenzen eine Umsetzungspflicht mit.

Für die Landesverwaltung Rheinland-Pfalz bedeutet das konkret, dass eine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für die unmittelbare Landesverwaltung erlassen, eine Cybersicherheitsstrategie erstellt und das vom IT-Planungsrat verabschiedete, deutschlandweit einheitliche Identifizierungskonzept auf die unmittelbare Landesverwaltung angewendet werden muss.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Informationskategorie
  • Öffentliche Verwaltung, Haushalt & Steuern
  • Digitalisierung
Informationstatbestand Ministerratsbeschlüsse
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Gremium
Sitzung 18/136
Datum 2024-03-19
Sitzungsleiter
Protokolldatum
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