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Änderungsvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe 2021

Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 hat in mehreren rheinland-pfälzischen Landkreisen und der Stadt Trier Schäden ungeahnten Ausmaßes und außergewöhnliche Notsituationen verursacht. Die daraus folgende Naturkatastrophe hat zahlreiche Menschenleben gefordert und viele Bürgerinnen und Bürger ihre Existenz gekostet. Hinzu kommen die massiven Schäden an der öffentlichen Infrastruktur. Die Schäden und die Zahl der Betroffenen stellen die Betroffenen sowie staatliche Einrichtungen und kommunale Gebietskörperschaften vor noch nicht dagewesene Herausforderungen.

Die Beseitigung der durch den Starkregen und das Hochwasser entstandenen Schäden und der infrastrukturelle Wiederaufbau in den betroffenen Regionen sind eine nationale Aufgabe von großer finanzieller Tragweite. Um ihre Bewältigung sicherzustellen, war eine gesamtstaatliche solidarische Verteilung der damit verbundenen finanziellen Lasten erforderlich.

Auf der Grundlage des Aufbauhilfegesetzes 2021 wurde im Herbst 2021 der nationale Solidaritätsfond „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes errichtet und die Aufbauhilfeverordnung 2021 beschlossen. Die Aufbauhilfeverordnung 2021 regelt die Verteilung der Mittel des Fonds und legt einheitliche Fördergrundsätze fest. Sie wurde konkretisiert durch eine zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den durch Starkregen und Hochwasser betroffenen Ländern/Freistaaten Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen ebenfalls im Herbst 2021 abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe 2021.

Bei der Abwicklung der Aufbauhilfe 2021 zeichnete sich ab, dass die bislang in der Verwaltungsvereinbarung vorgesehenen Fristen für die Antragstellung (30. Juni 2023) und die Bewilligung von Aufbauhilfen (31. Dezember 2023) zahlreiche Betroffene vor erhebliche Probleme stellt und davon ausgegangen werden musste, dass nicht alle Anträge innerhalb der Antragsfrist gestellt werden können. Konkret stellen aufwendige Schadensermittlungen sowie die Masse und Komplexität der Infrastrukturprojekte sowohl die Geschädigten der Katastrophe als auch die betroffenen Kommunalverwaltungen vor enorme Herausforderungen.

Im Interesse der Betroffenen haben insbesondere Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen daher bei der Bundesregierung darauf hingewirkt, dass die Antrags- und Bewilligungsfristen verlängert werden.

Nachdem der Bundesrat am 12. Mai 2023 der Änderung der Aufbauhilfeverordnung zugestimmt hat, soll mit der vorliegenden Änderungsvereinbarung nunmehr auch die Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe 2021 entsprechend angepasst werden.

Die Antragsfrist soll um drei Jahre auf den 30. Juni 2026 sowie die Bewilligungsfrist um sieben Jahre auf den 31. Dezember 2030 verlängert werden.

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  • Gemeinden & Gemeindeverbände
Informationstatbestand Ministerratsbeschlüsse
Datenverantwortliche Stelle Ministerium des Innern und für Sport
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium des Innern und für Sport
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Sitzung 18/105
Datum 2023-05-23
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